Energieausweis

Energieausweis inklusive – unseres Service für Eigentümer

Wer in Deutschland eine Immobilie verkauft oder vermietet, braucht dafür verschiedene Dokumente; unter anderem einen gültigen Energieausweis. Dieser ist eine Art Steckbrief, an dem sich die Energieeffizienz Ihres Objekts ablesen lässt und der dem zukünftigen Käufer oder Mieter einen genauen Überblick verschafft.

Welche Informationen enthält ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument im Immobilienbereich, das potenziellen Käufern oder Mietern Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie gibt. Diese Transparenz fördert nicht nur eine bewusste Entscheidungsfindung, sondern ist seit 2009 auch gesetzlich vorgeschrieben. Sobald Wohn- oder Gewerbeimmobilien verkauft oder neu vermietet werden, ist der Eigentümer verpflichtet, den Energieausweis bereits bei der Veröffentlichung des Angebots als Teil der Objektdaten vorzulegen.

Ziel ist es, Ihnen als Interessenten verlässliche Informationen über die energetische Qualität und die damit verbundenen Nebenkosten zu gewährleisten.

Welche Arten von Ausweisen gibt es?

Beim Energieausweis wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Energieausweis

Der Verbrauchsausweis spiegelt auf der Grundlage der tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre das Nutzerverhalten der Bewohner wider. Er gibt somit Auskunft darüber, wie viel Energie in diesem Zeitraum für die Immobilie aufgewendet wurde. Im Gegensatz dazu konzentriert sich der Bedarfsausweis auf die Bausubstanz sowie die technische Ausstattung des Gebäudes und gibt unabhängig vom individuellen Verbrauch Auskunft über dessen energetische Qualität.

Welcher Ausweis für Ihr Gebäude der richtige ist, hängt im Wesentlichen von dessen Eigenschaften ab. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später entsprechen, besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten. Gleiches gilt für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, unabhängig vom Baujahr.

Anders sieht es bei Altbauten aus: Wurden diese mit bis zu vier Wohnungen vor 1977 errichtet und nicht entsprechend energetisch saniert, ist ein Bedarfsausweis zwingend erforderlich. Eine Ausnahme bilden denkmalgeschützte Gebäude, für die kein Energieausweis erforderlich ist.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Die Ausstellung eines Energieausweises setzt Fachwissen voraus und ist daher qualifizierten Fachleuten vorbehalten. Dazu gehören Architekten, Bauingenieure, Energieberater sowie Handwerksmeister aus dem Bau- und Immobilienbereich, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Diese Fachleute sind in der Lage, die energetischen Eigenschaften einer Immobilie zu bewerten und zu dokumentieren. Diese Qualifikation stellt sicher, dass der Energieausweis eine zuverlässige und genaue Bewertung der Energieeffizienz der Immobilie liefert.

Sprechen Sie uns an – wir helfen gerne

Sie haben noch offene Fragen oder wollen uns mit der Vermittlung und Erstellung eines Energieausweises für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Wiesbaden beauftragen? Gerne sind wir telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie erreichbar. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und hoffen Sie schon bald bei Metz & Schiebel begrüßen zu dürfen.

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